Leiharbeiter bekommen nun endlich den Mindestlohn

BESCHÄFTIGTE Arbeitgeberverbände einigen sich nach Monaten des Streits auf gemeinsame Bedingungen

„Wir werden alles tun, dass der Mindestlohn Anfang 2012 in Kraft tritt“

Bundesarbeitsministerium

BERLIN taz | Während die CDU wochenlang darüber stritt, ob sich eine allgemeine Lohnuntergrenze am Mindestlohn der Leiharbeit orientieren sollte, ist dieser für die Leiharbeiter noch gar nicht in Kraft. Die beiden großen Arbeitgeberverbände der Branche, der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und der Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), konnten sich nämlich nicht auf einen gemeinsamen Antrag einigen.

Diesen mussten sie zusammen mit den Gewerkschaften beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) einreichen, das den Mindestlohn festsetzt. Bereits im Februar 2011 hatten sich die schwarz-gelbe Regierung und die Opposition darauf geeinigt, künftig einen Mindestlohn in der Leiharbeit zu ermöglichen. Diese Einigung kam im Zuge des Streits um höhere Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger zustande.

Doch jetzt können die rund 900.000 Leiharbeiter hoffen. „Der Antrag der Tarifpartner liegt vor“, sagte eine Sprecherin des Arbeitsministeriums zur taz. „Wir werden alles tun, dass der Mindestlohn Anfang 2012 in Kraft tritt.“ Die Grenze soll bei 7,89 Euro und 7,01 Euro (West/Ost) liegen.

Dass es zehn Monate dauerte, bis der Mindestlohn-Antrag von Gewerkschaften und Arbeitgebern dem BMAS vorliegt, erklärt iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz damit, dass BAP und iGZ in ihren jeweiligen, bereits geltenden Tarifverträgen zwar die gleichen Stundenlöhne von 7,89 und 7,01 Euro, aber unterschiedliche Regelungen zu Arbeitszeitkonten festgeschrieben haben. Beim BMAS kann aber nur ein Tarifvertrag eingereicht werden, der dann zum branchenweit gültigen Mindestlohntarifvertrag erklärt wird.

Die Tarifparteien begründen den Mindestlohn in der Leiharbeit mit der seit Mai geltenden Arbeitnehmerfreizügigkeit für acht osteuropäische Staaten. Firmen mit Sitz in Polen könnten nun Beschäftigte für umgerechnet 1,85 Euro, den polnischen Mindestlohn, nach Deutschland verleihen. Die Gefahr sei, „dass sich osteuropäische Anbieter durchsetzten und das bestehende Lohn- und Gehaltsniveau insgesamt ins Rutschen käme“, so die Antragsteller. EVA VÖLPEL