Zahnschutz ist keine Waffe

ROSTOCK dpa ■ Das Amtsgericht Rostock hat einen 19-Jährigen freigesprochen, der bei den Protesten gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm einen Plastikzahnschutz dabei hatte. Die sogenannte Beißschiene sei nicht als Schutzwaffe zu werten, begründete die Richterin am Freitag ihren Spruch. Der Student aus Göttingen war auf dem Weg zu einer Demonstration von Polizisten durchsucht worden. Nach dem Fund des Zahnschutzes kam er für sechs Stunden in eine Gefangensammelstelle. Den Strafbefehl über 100 Euro hatte der junge Mann nicht akzeptiert.