Kinderschutzbund will Edathys Geld nicht

URTEIL Ex-Bundestagsabgeordneter sollte wegen Besitzes von Kinderpronografie 5.000 Euro überweisen

Der Vorstand des Kinderschutzbundes sah einen moralischen Widerspruch

Der Kinderschutzbund Niedersachsen will die vom Landgericht Verden verhängte Geldauflage von Sebastian Edathy nun doch nicht annehmen. Die Entscheidung, das Kinderporno-Verfahren gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten für eine Zahlung von 5.000 Euro einzustellen, sei ein „fatales Signal“, teilte der Verband mit. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass es möglich sei, sich von Vergehen gegen Kinder freikaufen zu können. Der Verband hat nach eigenen Angaben das Gericht bereits gebeten, einen neuen Empfänger für die Geldauflage zu bestimmen.

„Kinder und Jugendliche vor Gewalt zu schützen und ihnen zu helfen, wenn sie Gewalt erfahren haben, ist seit fast 60 Jahren unser Hauptanliegen und Ziel unserer Arbeit“, betonte der Vorsitzende des Kinderschutzbundes Niedersachsen, Johannes Schmidt. Aufgrund persönlicher und der öffentlich an den Verband herangetragenen Resonanz habe der Vorstand „nach reiflicher Überlegung entschieden, diesen moralischen Widerspruch für sich nicht lösen zu können“.

Ungeachtet der nun beschlossenen nachträglichen Ablehnung – am Montag hatte Schmidt zunächst erklärt, das Geld annehmen zu wollen – seien Spenden und Bußgelder aber weiterhin eine überaus wichtige Quelle für die Verbandsarbeit. Im Unterschied zu anderen Verfahren, die mit einer Verurteilung zu Ende gehen, sei das Geld bei Edathy keine Strafe und könne daher nicht angenommen werden.

„Das ist ganz ungewöhnlich“, sagte eine Gerichtssprecherin. Ihr sei kein Fall bekannt, bei dem das Gericht je eine entsprechende Bitte eine Geldempfängers erhalten habe. Das Gericht werde nun zeitnah in Absprache mit der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung einen neuen gemeinnützigen Empfänger der Geldauflage bestimmen.

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