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Archiv-Artikel

Erfolgreich gegen Studiengebühr

GIESSEN ap ■ Die Gegner allgemeiner Studiengebühren haben in Hessen erneut einen juristischen Erfolg errungen. Das Verwaltungsgericht Gießen ordnete in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss an, dass die Universität Marburg einer Studentin die für das Wintersemester 2007/08 gezahlte Studiengebühr zurückerstatten muss. Zur Begründung verwies das Gericht auf ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des hessischen Studienbeitragsgesetzes. Die Studentin hatte gegen die Zahlung der Studiengebühr von 500 Euro pro Semester geklagt. Die hessische Landesverfassung erlaubt die Erhebung von „Schulgeld“ nur von Schülern und Studenten, die wirtschaftlich dazu in der Lage sind. Die Richter haben kritisiert, dass das hessische Studienbeitragsgesetz eine Unterscheidung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Studenten nicht vornimmt.