Drakonisches Unrecht

Schöne Scharia: Ein saudisches Gericht hat das Opfer einer Vergewaltigung zu 200 Peitschenhieben verurteilt

Ein Vergewaltigungsfall macht erneut die Auswüchse des bizarren saudischen Rechtssystems deutlich. Ein saudisches Gericht in Katif hat in einem Berufungsverfahren im Fall einer Gang-Vergewaltigung das Opfer zu 200 Peitschenhieben und einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt.

Nach der saudischen Scharia-Interpretation ist es Frauen in der Öffentlichkeit nur erlaubt, sich mit ihren männlichen Verwandten zu treffen. Die Frau war bei einem Treffen mit anderen Studenten vor zwei Jahren von sieben Männern vergewaltigt worden.

Der Fall hatte im ersten Verfahren vor einem Jahr im Königreich eine seltene Debatte über Vergewaltigungen und ihre Bestrafung ausgelöst, als das 19-jährige Opfer damals bereits zu 90 Peitschenhieben und die Täter zu Gefängnisstrafen zwischen zehn Monaten und fünf Jahren verurteilt worden waren. Die Strafe für das Opfer wurde nun im Berufungsverfahren erhöht, weil „das Opfer durch die Medien versucht hat, die Richterschaft zu beeinflussen“, wie es in der Begründung heißt. Auch die Strafen für die Täter wurden auf zwei bis neun Jahre verdoppelt.

Ursprünglich war der Fall in Berufung gegangen, weil der Verteidiger erklärte, dass die erste Strafe für die Täter zu milde und das Urteil über seine Mandantin ungerecht sei. Das Berufungsgericht hat den Verteidiger dann vom Verfahren ausgeschlossen. Die Lizenz wurde ihm entzogen, und er muss sich nun selbst Ende des Monats in einem Disziplinarverfahren verantworten. „Alles, was ich getan habe, war, meine Arbeit zu machen und meine Mandantin zu verteidigen“, erklärt Abdul Rahman al-Lahem gegenüber der saudischen Zeitung Arab News.

KARIM EL-GAWHARY