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Archiv-Artikel

Baptisten ohne Sorgerecht

KARLSRUHE afp ■ Der Bundesgerichtshof hat einem baptistischen Ehepaar aus Paderborn das Sorgerecht für zwei ihrer Kinder entzogen, weil die Eltern sie aus religiösen Gründen nicht in die Grundschule schicken, sondern selbst erziehen wollten. Zugleich hob das Gericht die Bestellung der Stadt als Pfleger der Kinder auf. Anstatt den Aufenthalt der Kinder zu sichern und ihre Schulpflicht durchzusetzen, hatte das Jugendamt es der Mutter ermöglicht, mit ihren Kindern nach Österreich auszureisen. Der BGH bestätigte damit die Auffassung des OLG Hamm, wonach der Besuch der Grundschule „dem legitimen Ziel der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags“ dient.