: Udo Voigt nicht rechtskräftig verurteilt
Wir haben in unserem Bericht in der taz-Berlin unter der Überschrift „Die rechte Luftblase ist geplatzt“ am 18. 9. 2007 über den NPD-Führer geschrieben: „Tatsächlich wurde Parteichef Udo Voigt erst vor wenigen Wochen von der Polizei erneut wegen Volksverhetzung angezeigt. Er hatte auf einem Rudolf-Heß-Gedenkmarsch in Jena angekündigt, den Hitler-Stellvertreter für den Friedensnobelpreis vorzuschlagen. 2005 wurde er bereits wegen Volksverhetzung zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.“ Dieses Urteil wurde nicht rechtskräftig. Voigt hat Revision eingelegt. Das Oberlandesgericht Rostock hat im Februar 2007 das Verfahren eingestellt wegen eines Verfahrenshindernisses, weil seit der vermuteten Tat im Jahr 1999 zu viel Zeit verstrichen sei und die Justiz das Verfahren säumig betrieben hat, so dass durch die „mittlerweile überlange … Verfahrensdauer … das Recht des Angeklagten auf einen rechtsstaatlichen, fairen Prozess … nicht mehr gewährleistet erscheint“. Ausdrücklich lässt das Gericht in dem Beschluss offen, ob die Tatvorwürfe zutreffend waren oder nicht, und stellt dazu fest: „Eine Beendigung des Strafverfahrens … scheitert … auch nicht an einem berechtigten Entscheidungsinteresse des Angeklagten. Denn nur wenn zumindest ein vorläufiger Revisionserfolg auf der Hand liegt und darüber hinaus ein späteres freisprechendes Urteil wahrscheinlich ist, steht die Justizgewährungspflicht der Verfahrenseinstellung entgegen. Dies würde jedoch voraussetzen, dass … ein Freispruch des Angeklagten … klar zu Tage läge. Das ist jedoch … nicht der Fall …“
Die Redaktion