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Archiv-Artikel

Gerechter Wohnen

WOHNEN III Sozialsenator Mario Czaja (CDU) bessert bei der Verordnung zu Miet- und Heizkosten nach

Neue Berechnung, neue Zahlen und angeblich keine Nachteile für die Betroffenen: Was nach einer Quadratur des Kreises klingt, ist die neue Vorgehensweise bei Miet- und Heizzuschüssen für Hartz-IV-Empfänger, die Sozialsenator Mario Czaja (CDU) am Dienstag vorstellte. „Dabei werden wir niemanden schlechter stellen“, sagte er. Mieten, die seine Behörde bisher als angemessen bewertete, blieben in diesem Zustand. Grund für die neue Wohnverordnung war ein Gerichtsurteil, das die bisherige Berechnungsweise kippte.

Das Bundessozialgericht hatte im Juni bemängelt, dass das Land Berlin Miet- und Heizkosten gemeinsam bewertete. Laut Czaja geschieht das nun getrennt, führt am Ende aber doch zu einer Gesamtbetrachtung der Lage. Nach jetzigem Stand würde ein Alleinlebender, der in einem Hochhaus wohnt, statt derzeit 423 Euro immerhin 441 Euro bekommen.

Da die Verordnung aber ohnehin noch von den Bezirksbürgermeistern diskutiert werden soll, will Czaja vor dem Inkrafttreten noch den neuen Mietspiegel abwarten und einarbeiten lassen. Der soll im Mai erscheinen – „anders als Herr Geisel haben wir noch keinen“, stichelte Czaja gegen seinen für Stadtentwicklung zuständigen Senatskollegen. SPD-Mann Geisel hatte schon Mitte Januar für den neuen Mietspiegel einen rund zehnprozentigen Anstieg der Durchschnittsmiete prognostiziert.

Die höheren Grenzwerte in der neuen Verordnung kosten das Land laut Czaja 1,7 Millionen Euro pro Jahr mehr. Insgesamt fließen in die Miet- und Heizkostenzuschüsse 1,4 Milliarden, von denen ein Drittel aus dem Bundeshaushalt kommt. Empfänger sind die sogenannten Bedarfsgemeinschaften, die vom Einzelnen bis zum Vielpersonenhaushalt reichen. Davon zählte Czajas Verwaltung im vergangenen Jahr rund 309.000.

Die Wohnverordnung, zu der Berlin verpflichtet ist, war zu Zeiten des rot-roten Senats ungeklärt. Im Raum stand stets die Befürchtung, eine solche Regelung würde zu massenhaften Zwangsumzügen führen.

Czaja, der die Verordnung kurz nach Start der rot-schwarzen Koalition im Frühjahr 2012 durchsetzte, zitierte am Dienstag eine mehrere Jahre alte Schlagzeile eines Boulevardblatts, die 60.000 Umzüge prognostizierte. Tatsächlich aber habe es 2014 nur 556 Fälle gegeben, in denen Hartz-IV-Bezieher ihre bisherige Wohnung aufgeben mussten.

STEFAN ALBERTI