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Archiv-Artikel

Mehr Kulanz in Bummelzügen

BERLIN dpa ■ Ab nächstes Jahr können Bahnreisende bereits in fünf Bundesländern Entschädigungen von der Deutschen Bahn auch bei größeren Verspätungen im Nahverkehr verlangen. Ab dem 1. Januar 2008 bekämen Reisende auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bis zu 50 Prozent des Fahrkartenwerts in Form von Gutscheinen zurück, teilte die Bahn gestern in Berlin mit. Habe ein Nahverkehrszug mehr als 60 Minuten Verspätung, solle der Reisende 25 Prozent des Fahrkartenwerts erhalten, bei mehr als zwei Stunden Warterei gebe es die Hälfte des Ticketpreises zurück. Entsprechende Regelungen sind den Angaben zufolge schon in Bayern und Schleswig-Holstein wirksam. Im Fernverkehr kann bundesweit ein Anspruch auf 20 Prozent Erstattung des Fahrpreises geltend gemacht werden, wenn das Ziel mehr als eine Stunde verspätet erreicht wird.