: „Freitodbegleitung darf nicht strafbar sein“
Ex-Bundesrichter verteidigt Sterbehilfeverein:
Der langjährige Bundesrichter Klaus Kutzer nimmt den Sterbehilfeverein Dignitate gegen Verbotsforderungen in Schutz. „Derartige Pläne halte ich für verfassungswidrig“, sagt er im taz-Interview. Die Debatte über die Sterbehilfe: SEITE 3