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Archiv-Artikel

Reif für Olympia

DIREKTE DEMOKRATIE Der Olympia-Entscheid ist rechtlich möglich, so ein Gutachten. Die SPD will langfristig dennoch eine Verfassungsänderung

Von BIS

Die vom Senat für Mitte September geplante Bürgerbefragung zu Olympischen Spielen in Berlin wäre rechtlich möglich. Dies ist das Ergebnis eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes, das SPD-Fraktionschef Raed Saleh am Freitag präsentierte. Eine konsultative Volksbefragung sei auch ohne „entsprechende Ergänzung der Berliner Verfassung“ möglich, schreiben die Juristen des Abgeordnetenhauses; der Gesetzentwurf des Senats vom Januar würde dafür „im Wesentlichen“ ausreichen.

Am Montag entscheidet das Präsidium des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), wer für Deutschland ins Rennen um Olympische Spiele 2024 oder 2028 gehen soll: Zur Wahl stehen Hamburg oder Berlin, das Ergebnis ist kaum vorhersehbar. Der Berliner Senat hatte versprochen, dass – sollte die Hauptstadt den Zuschlag bekommen – letztlich die Bürger in einer vom Parlament angesetzten Abstimmung entscheiden dürfen. Innensenator Frank Henkel (CDU) hatte durchgesetzt, dafür eine einmalige und rechtlich unverbindliche Befragung anzusetzen. Termin ist der 13. September.

Die Opposition hält dagegen eine Verfassungsänderung für nötig, die künftig auch Abstimmungen zu anderen Themen möglich machen würde. Insbesondere die Linksfraktion drohte mit Verfassungsklage. Das Parlamentsgutachten hält Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit für unbegründet. Es werde kein „unzulässiger Entscheidungsdruck“ auf die Parlamentarier aufgebaut.

Laut SPD-Fraktionschef Saleh wird das Befragungsgesetz deswegen nicht mehr geändert. „Perspektivisch“ setze er sich dennoch für eine Verfassungsänderung ein: Er wolle eine Privatisierungbremse nach Bremer Vorbild durchsetzen. Verkäufe von „wesentlichen landeseigenen Gütern der Daseinsfürsorge“, etwa der BVG oder von Krankenhäusern, müssten dann vom Volk abgesegnet werden. BIS