: Rettung einer Beamtenpension
AFFÄRE Der Ex-CSU-Spitzenpolitiker Georg Schmid erwartet heute sein Urteil. Er soll fast eine halbe Million Steuern und Sozialabgaben hinterzogen haben
AUGSBURG taz | Am Schluss des letzten Verhandlungstages vor dem Amtsgericht Augsburg hatte Georg Schmid sein Schweigen gebrochen. Er blickte dem Richter direkt in die Augen und sagte: „Es war für meine Familie und für mich eine Katastrophe, was in den letzten zwei Jahren passiert ist.“ Die psychische Belastung sei so hoch gewesen, „dass es bis an die Grenze geht und an manchen Tagen drüber“. Viermal bat er am Montag um „eine gerechte Entscheidung“, um die Chance, „körperlich, seelisch und finanziell wieder auf die Beine zu kommen“. Er habe „eigentlich schon alles verloren, was man verlieren kann: Beschäftigung, Arbeit und auch ein Stück der Ehre“.
Niemand fiel so tief nach der Verwandtenaffäre des Bayerischen Landtags wie CSU-Fraktionschef Georg Schmid. Die meisten Abgeordneten, die ihre Angehörigen beschäftigten, hatten sie fest angestellt. Nicht so Schmid. Er soll seine Frau 22 Jahre lang als Scheinselbstständige beschäftigt und fast eine halbe Million Euro an Lohnsteuer und Sozialabgaben hinterzogen haben. An diesem Mittwoch wird das Urteil erwartet.
Der Staatsanwalt hat am Montagnachmittag zwei Jahre auf Bewährung beantragt sowie eine Geldauflage von 150.000 Euro. Reue könne er bei Schmid nicht erkennen, erklärte er. Zwar müsse berücksichtig werden, dass Schmid 450.000 Euro Wiedergutmachung an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt habe. Mehr als ein verfahrenstaktischer Schachzug sei das aber nicht gewesen.
Im Prozess war herausgekommen, dass Schmid sein Geld zurückwill. Gegen die Forderungen der Rentenversicherung – mit Zinsen fast 800.000 Euro – hat er Widerspruch eingelegt. Zur Begründung gab er an, seine Ehefrau sei selbstständig gewesen.
Der Staatsanwaltschaft kann das nicht erkennen. Eine Zeugin des Zollamts hatte ausgesagt, dass der Umsatz von Frau Schmid jedes Jahr zu mindestens 91 Prozent aus dem Geldbeutel ihres Mannes kam. Auf den Rechnungen hätte immer ein Pauschalbetrag gestanden, einzelne Leistungen seien nicht genannt worden. Oft wurde das Geld schon überwiesen, bevor die Rechnung eingegangen war. Am Ende des Jahres gab es meist Restzahlungen, allein 22.000 D-Mark im Jahr 2000.
Schmids Anwalt plädierte auf Freispruch. Es sei ein „extrem starkes Kriterium für selbstständige Tätigkeit“, dass Schmids Frau selbst eine Angestellte beschäftigt habe. Außerdem hätten die Behörden seit 1991 alles gewusst und nichts beanstandet. Sollte der Richter seinem Antrag nicht folgen, schlägt Schmids Anwalt eine Haftzeit von elf Monaten vor. Auch, weil sein Mandant bei einer Haftstrafe von über einem Jahr seine Pensionsansprüche als Abgeordneter verlieren würde. Dem widerspricht allerdings das Landtagsamt.
Kurz zuvor hatte Schmids Anwalt dessen wirtschaftliche Verhältnisse offengelegt. Schmid besitze vier Immobilien im Wert von 1,3 Millionen Euro. Netto bekäme er 4.166 Euro Pension, müsse aber mit monatlich 4.850 Euro sein Darlehen abzahlen. Als der Richter nach Mieteinnahmen fragte, hieß es: „Keine weiteren Erklärungen.“ LISA SCHNELL