: FDP „uninformiert und kompetenzlos“
Mit ihre Rechnung zum Gewoba-Verkauf blamiert sich die FDP nur selbst, sagt der Wirtschaftswissenschaftler Hickel
Der Wirtschaftswissenschaftler Rudolf Hickel hat heftige Kritik an der neuerlichen Forderung der Bremer FDP geübt, die Gewoba zu verkaufen. Die Liberalen schätzen, dass Bremen pro Jahr 50 Millionen Euro an Zinsen einsparen könnte. „Diese Rechnung zeugt von einer peinlichen, kaum noch zu verantwortenden Unkenntnis über die Eigentumsverhältnisse sowie der Finanzierungsstruktur der Gewoba AG“, hat Hickel daraufhin in einem offenen Brief an die FDP geschrieben. Hickel sitzt seit Jahren im Aufsichtsrat der Gewoba.
In einem Wertgutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG sei der Verkaufswert mit knapp 1,2 Milliarden Euro angesetzt – allerdings stehen auch 600 Millionen Euro Schulden in der Gewoba-Bilanz. Die FDP hatte als möglichen Verkaufserlös 1,9 Milliarden Euro angesetzt. „Bei einer solchen Summe können Sie nur an einen Hedge-Fonds denken“, schreibt Hickel der FDP – und warnt vor „katastrophalen Folgen“ für den Bremer Wohnungsbestand. Allerdings seien die Hedge-Fonds aufgrund ihrer Immobilienspekulationen derzeit gerade so unter Druck, dass diese Variante kaum drohe.
Zudem habe die FDP bei ihrer Berechnung einen indirekten Kredit („Pensionsgeschäft“) über 140 Millionen Euro vergessen. Fazit: Bei einem realistisch kalkulierten Verkaufserlös würde Bremen gerade 10 Millionen Euro an Zinsen sparen, rechnet Hickel der FDP vor. Gleichzeitig würde Bremen auf Dividenden von rund fünf Millionen Euro im Jahr verzichten und die „Stadtrendite“ in kaum zu beziffernder Höhe.
In einem weiteren Antrag hatte die FDP sich auf ihrem jüngsten Parteitag dafür ausgesprochen, „private Grundschulen grundsätzlich zuzulassen“. Die Bremer Bildungssenatorin dürfe sich dem nicht „aus ideologischen Gründen widersetzen.“ Dieser Forderung steht allerdings Artikel sieben des Grundgesetzes entgegen, wo es klar heißt: Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn sie konfessionell ausgerichtet ist oder wenn die Unterrichtsverwaltung „ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt“. kawe