: Polizist muss Hoden haben
FRANKFURT/MAIN taz ■ Ein Transsexueller darf in Hessen nicht Polizist werden. Das hat am Montagabend das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main entschieden. Geklagt hatte ein 36-jähriger transsexueller Mann, der die Auswahlprüfung für den hessischen Polizeidienst bestanden hat. Der Landespolizeiarzt hielt den Kläger aber nicht für diensttauglich, denn laut Vorschrift müssten männliche Polizisten über einen funktionstüchtigen Hoden verfügen (taz berichtete). Sonst könne es zu gefährlichen Stimmungsschwankungen kommen. Der Anwalt des Klägers, Oliver Tolmein, hält dies für diskriminierend, weil Transsexuelle so grundsätzlich vom Polizeiberuf ausgeschlossen würden. Zudem bestätigten bisherige Erfahrungen mit transsexuellen Polizisten die Befürchtungen aus Hessen nicht. Das Verwaltungsgericht hält die Haltung der dortigen Polizei aber für gerechtfertigt. Grund: Sie diene dazu, sicherzustellen, dass Polizisten überall verwendbar seien. Auf diese Weise werde die Einsatzbereitschaft der Sicherheitskräfte erhalten. DAS