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Archiv-Artikel

gentech-mais Bundesamt hebt Verbot auf

Monsanto jubelt. Der Biotechkonzern darf seinen insektenresistenten Mais MON 810 wieder vermarkten. Im April hatte das für die Genehmigung von Gentech-Pflanzen zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) einen Vertriebsstopp für MON-810-Saatgut erlassen. Das zu dem Zeitpunkt bereits ausgebrachte Saatgut war von dem Verbot nicht betroffen. Das BVL begründete sein Verbot mit möglichen Risiken für die Umwelt. Vor allem aber fehlte ein Monitoring-Plan, mit dem marktbegleitend sowohl die gesundheitlichen als auch die ökologischen Folgen des Gentech-Anbaus untersucht werden sollen. Für Neuzulassungen ist schon seit 2003 verpflichtend, dass ein Monitoring durchführt wird. MON 810 gehört jedoch zu den Altlasten der EU. Der Anbau wurde schon 1998 erlaubt. Eigentlich ist die Genehmigung bereits abgelaufen. Die EU-Kommission hätte längst schon eine Entscheidung vorlegen müssen, ob die Zulassung verlängert wird. Das ist bisher nicht geschehen. Vermutlich würden sich auch mehrere EU-Staaten gegen eine Verlängerung aussprechen. Derzeit darf der Genmais nur aufgrund einer Übergangsregelung angebaut werden – außer in Österreich, Polen, Ungarn und Griechenland. Diese EU-Staaten sind ausgeschert und haben den Anbau wegen der Umweltrisiken verboten. Neue Erkenntnisse über die Umweltrisiken liegen dem BVL übrigens nicht vor. Das Bundesamt hat sich damit zufrieden gegeben, dass Monsanto einen Monitoring-Plan eingereicht hat.

WOLFGANG LÖHR