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Archiv-Artikel

Kabinett verschiebt Abstimmung zu Fracking

ERDGAS Nach heftiger Kritik aus der CDU soll das neue Fracking-Gesetz der Bundesregierung überarbeitet werden. Auch mehrere Nichtregierungsorganisationen halten den Entwurf für falsch

BERLIN taz | Die Abstimmung über den Fracking-Gesetzesentwurf am Mittwoch im Bundeskabinett soll verschoben werden. Das bestätigte die SPD-Fraktion am Montag der taz. Grund dafür soll die scharfe Kritik des CDU-Abgeordneten Andreas Mattfeldt sein. „Nicht nur beim Fracking, vor allem bei den Regularien der Ergasförderung muss nachgebessert werden“, sagte Mattfeldt am Montag gegenüber der taz. Die CDU-Fraktion wollte die Entscheidung bis Redaktionsschluss nicht bestätigen.

Der von Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) vorgelegte Gesetzesentwurf sieht vor, Fracking von Gas aus unkonventionellen Quellen in einer Tiefe von unter 3.000 Metern zu verbieten. Das beträfe etwa Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein. In so geringer Tiefe sollen nur Bohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken durchgeführt werden.

Andreas Mattfeldt, Bundestagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Osterholz-Verden in Niedersachsen, will den Entwurf nicht nur in Bezug auf Fracking verbessern. Er fordert generell Verbesserungen bei der Erdgasförderung. In seinem Landkreis sei es durch Förderung von Erdgas zu einer massiven Verunreinigung des Erdreichs gekommen. Im Gesetzesentwurf müsse geregelt werden, dass Verpressung von giftigem Lagerstättenwasser in Trinkwasserschutzgebiete verboten und eine Aufbereitung des Schmutzwassers Pflicht werde.

Der CDU-Mann verlangt eine Umweltverträglichkeitsprüfung für sämtliche Erdgasfördervorhaben – bisher ist das nur für Erdgasfördervorhaben mit einer Fördermenge über 500.000 Kubikmetern pro Tag nötig.

„Außerdem ist eine Beweislastumkehr im Bergschadensrecht notwendig“, sagte Mattfeldt. Für Anwohner sei es derzeit fast unmöglich zu beweisen, dass durch Erdgasförderung verursachte Erdbeben für Schäden an Häusern verantwortlich seien. Bei Beweislastumkehr müssten Erdgasunternehmen nachweisen, dass die Förderung nicht dafür verantwortlich sei. Die Nachbesserungsvorschläge für das Gesetz hatte Mattfeldt bereits vor einem Jahr an Wirtschaftsminister Gabriel geschickt.

Am Montag hatten auch mehrere Nichtregierungsorganisationen, darunter der Deutsche Naturschutzring, den Gesetzesentwurf kritisiert. „Er konterkariert sämtliche klima- und naturschutzpolitischen Zielvorgaben“, sagte Liselotte Unseld, Generalsekretärin des Deutschen Naturschutzrings. LEA DEUBER