: Zum Abschluss noch mal grundsätzlich
DATENSCHUTZ In seinem letzten Jahresbericht warnt der im Juni ausscheidende langjährige Berliner Landesbeauftragte für Datenschutz, Alexander Dix, vor erneutem Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung
DATENSCHUTZ-CHEF DIX
Berlins oberster Datenschützer gibt neuen Anläufen zur Vorratsdatenspeicherung auf Bundesebene keine Chance. „Entsprechende Versuche sind zum Scheitern verurteilt“, meint der Landesbeauftragter für Datenschutz, Alexander Dix. Der Europäische Gerichtshof habe eine flächendeckende Speicherung 2014 definitiv beendet. Der 64-Jährige stellte am Mittwoch seinen letzten Jahresbericht vor. Seine Amtszeit läuft aus, im Juni soll Schluss sein. Dix wird dann 17 Jahre Datenschutz-Chef gewesen sein, 7 Jahre in Brandenburg und 10 in Berlin.
Rund 1.500 Anfragen und Beschwerden erreichten im vergangenen Jahr Dix’ Behörde, die bislang an der Urania sitzt und in drei Wochen in die Friedrichstraße 217 umziehen will. Dabei sei es doppelt so häufig um Privatunternehmen wie um die öffentliche Verwaltung gegangen.
Dix war 2005 vom Abgeordnetenhaus zum Landesbeauftragten gewählt und 2010 für weitere fünf Jahre im Amt bestätigt worden. Zuvor war er seit 1998 in gleicher Funktion in Brandenburg tätig. Rückblickend sagte er am Mittwoch, es sei, als er in Berlin begann, nicht erkennbar gewesen, in welchem Ausmaß zum einen die NSA, zum anderen große Internetdienste möglichst viele Daten über den Einzelnen zu sammeln versuchen. „Ich würde allerdings nicht sagen, dass sich die Situation seit 2005 durchweg verschlechtert hat“, sagte Dix.
Als eine wichtige Aufgabe für seinen Nachfolger oder seine Nachfolgerin nannte der Landesbeauftragte die Novellierung der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995: „Die ist jetzt völlig veraltet.“ Er warnte dabei davor, das Datenschutzniveau im Zuge einer europäischen Angleichung abzusenken.
Zu den von Dix am Mittwoch genannten Fällen im Jahr 2014 gehören auch Datenspeicherung und Videoüberwachung in einem Neuköllner Flüchtlingsheim. Dix gestand den Betreibern zu Abrechnungs- und Kontrollzwecken das Recht auf kurzfristige Speicherung zu, lehnte die dort praktizierte umfassende Datenerfassung jedoch ab.
Videoüberwachung wegen Überfällen und Diebstählen sei nur aus akutem Anlass zulässig – falls etwa ein Jahr lang Zwischenfälle ausblieben, müssten die Kameras ausgeschaltet werden.
Neu im Angebot hat seine Behörde die Broschüre „Meine Privatsphäre als Mieter“ als Nr. 10 ihrer Ratgeberreihe. Runterladbar ist die Broschüre unter www.datenschutz-berlin.de.
STEFAN ALBERTI