Wiedergutmachung

■ Galla zahlt ab, Rüdiger räumt auf

Es könnte fast in Vergessenheit geraten sein: Neben einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuß und einer Sonderabteilung der Staatsanwaltschaft gibt es in Bremen auch noch ein Senatsressort, das für Aufklärung und Abhilfe bei Mißständen im St.-Jürgen-Krankenhaus zuständig ist. Ein Jahr nach ihrem Amtsantritt brachte Gesundheitssenatorin Vera Rüdiger sich jetzt beim Krankenhausausschuß in Erinnerung. Am Freitag präsentierte sie dem Ausschuß einen 14seitigen „Sachstandsbericht“ über die Ergebnisse ihrer bisherigen Recherchen und die inzwischen getroffenen Maßnahmen.

Haupterfolg der Senatorin: Ein „Sonderinvestitions-Programm“ für die Klinik über 25 Millionen Mark. Um einen „unabweisbaren Modernisierungsbedarf“ zu erfüllen, erhält die Klinik daraus allein in diesem Jahr zusätzlich 6 Millionen.

Nicht ohne Stolz verweist die Senatorin auch auf den Ausgang der Pflegesatzverhandlungen. Danach kann das Krankenhaus zum Ausgleich der tariflich festgelegten Arbeitszeitverkürzung - 42.5 neue Stellen besetzen.

Zur Entlastung des Krankenhaus-Haushaltes trägt auch der Ex -Verwaltungsdirektor Aribert Galla bei: Von seinen ohnehin gekürzten Pensionsbezügen muß er ratenweise den von ihm angerichteten Schaden abtragen. Zur Zeit zahlt Galla gerade die unter seiner Verantwortung zu Wucherpreisen angeschafften Kaffeemaschinen ab. Dem zwielichtigen Desinfektionsmittel-Lieferanten „Scarapharm“ nötigte die Gesundheitssenatorin einen dreijährigen Verzicht auf den Handel mit seinen Mittelchen in allen Bremer Krankenhäusern ab.

Damit in der Klinik selbst künftig mit dem vielen Geld verantwortungsbewußter umgegangen wird, arbeitet die Senatorin zur Zeit an einer Rechts-Sammlung, in der alle Vorschriften und Richtlinien neugeordnet werden sollen. Für ihre Umsetzung sollen eigens eingerichtete Schulungskurse sorgen. Derartige Kurse hatte der Rechnungshof der Behörde empfohlen. Bei einer Überprüfung der Einrichtung der Frauenklinik waren die Wirtschaftsprüfer zu dem Ergebnis gekommen, daß maßgebende Bestimmungen für Beschaffungen unter anderem deshalb nicht genügend beachtet worden seien, weil sie den Mitarbeitern gar nicht bekannt waren.

K.S.