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Arbeitsgericht: Halbe Arbeit und volles Gehalt für Nichtraucher

München (dpa) - Im Eilverfahren eines rauchgeplagten Arbeitnehmers hat das Landesarbeitsgericht in München ein als Sensation gewertetes Urteil gesprochen.

Wie der Anwalt des Klägers, Helmut Krause, am Samstag bestätigte, wurde dem Arbeitgeber (Lufthansa) durch einstweilige Verfügung auferlegt, den gesundheitlich angeschlagenen Nichtraucher bei vollem Gehalt täglich nur noch vier Stunden zu beschäftigen, solange kein rauchfreier Arbeitsplatz für ihn zur Verfügung steht (Aktenzeichen: 6 Sa 88/90).

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