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Alleingang Dänemarks gegen Gentech-Gesetz

■ Freisetzungsverbot soll jetzt im Prozeß durchgefochten werden - notfalls bis zu einem Urteil des Gerichtshofs der EG

Kopenhagen (taz) - Dänemark ist nicht bereit, sich den EG -Regeln über die Gentechnik zu unterwerfen. Umweltministerin Lone Dybkaer machte diese Woche nach Kabinettsberatungen klar, daß man es notfalls auf ein Verfahren bis hin zum EG -Gerichtshof ankommen lassen wird, um das in Dänemark geltende grundsätzliche Freisetzungsverbot für genmanipulierte Organismen zu verteidigen.

In der vorletzten Woche hatten sich die EG-Länder mit elf Stimmen gegen eine - die Dänemarks - auf gemeinsame Regeln für die Freisetzung gentechnischer Produkte geeinigt. Regeln, die für die Mehrheit der EG-Mitgliedsländer eine Verschärfung der Gesetzeslage darstellen. Entsprechende Versuche sind danach erst nach einem Genehmigungsverfahren mit ökologischer Risikoabwägung zugelassen. Doch für Dänemark bedeutet dies ein Rückschritt. Dort besteht ein nationales Verbot jeglicher Freisetzung geklonter Gene. Ein solches Verbot soll jetzt nicht mehr zulässig sein.

Das für ökologische Fragestellungen sensible Dänemark hatte vergeblich versucht, sein nationales Gentechnikgesetz zur EG -Regelung zu machen. Es war auch nicht gelungen, das Recht jedes EG-Mitgliedlandes auf weitergehende Schutzvorschriften durchzusetzen. Jetzt wollen die Dänen einen Prozeß gegen die EG riskieren. Juristisch soll mit der „Umweltgarantie“ in den EG-Verträgen argumentiert werden, wonach kein Land gezwungen werden kann, seine weiterreichenden Umweltvorschriften zu beschneiden. Die Chancen in einem solchen Gerichtsverfahren werden als offen angesehen: Der EG -Gerichtshof hat bislang eine derart gelagerte Grundsatzfrage noch nicht entschieden.

Reinhard Wolff

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