TAZ-INTERN
: Die Bundesanwaltschaft als schlechter Verlierer

■ taz verweigert Fahndungshilfe

Das Telefon wollte nicht mehr aufhören zu klingeln. Zuerst 'ap‘, dann 'Reuter‘ und 'dpa‘, schließlich 'afp‘. Stets hatten die Kolleginnen und Kollegen dieselbe Frage: „Stimmt es, daß Sie sich weigern, der Bundesanwaltschaft das Orginal der RAF-Erklärung, die Sie erhalten und dokumentiert haben, zu übergeben?“ Es stimmt. Die taz hat sich bislang immer solchen Begehren von Ermittlungsbehörden widersetzt. Wir berufen uns dabei auf das im Presserecht gewährte Redaktionsgeheimnis und den Informantenschutz. Und dabei wird es auch bleiben.

Gestern vormittag meldete sich zunächst ein aufgeregter Beamter des Berliner Staatsschutzes telefonisch in der Redaktion. Im Auftrag der Bundesanwaltschaft forderte er die Herausgabe des fünfseitigen Schreibens. Als die Chefredaktion dies ablehnte, erklärte der Beamte, daß dann ein richterlicher Durchsuchungsbeschluß erwirkt werden müßte. Wir überlegten schon, ob wir den Staatsanwälten und Richtern während ihrer wochenlangen Suche die übliche Kantinenspeisung anbieten sollten, doch so weit kam es nicht.

Einer unserer Anwälte nahm mit der Bundesanwaltschaft telefonischen Kontakt auf und legte die auf mehrere Urteile gestützte Rechtsauffassung der taz dar. Die Bundesanwaltschaft gelangte daraufhin offenbar zu der Einschätzung, daß eine Durchsuchung rechtlich nicht recht zu begründen sei. Doch wie üblich zeigte sich die Behörde als schlechter Verlierer. Ihre Pressestelle teilte den Nachrichtenagenturen mit, die taz verhindere kriminaltechnische Untersuchungen, mit der die Authentitizät des Schreibens festgestellt werden könnte. Sowohl das Bundeskriminalamt als auch die Bundesanwaltschaft hatten zuvor das Schreiebn zwar schon für echt erklärt, aber was soll's. Daß wir dem Berliner Staatsschutz umgehend eine Kopie des Schreibens zugefaxt hatten, erwähnte die Pressestelle der Bundesanwaltschaft hingegen nicht. So schätzen wir die Garanten der Rechtskultur in dieser Republik. Sollte es mal wieder zu einer Durchsuchung kommen, gibt's keine Verpflegung in der taz-Kantine. M.S