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Kippt der Hauptstadtvertrag?

■ Drei Bundestagsabgeordnete wollen mit einstweiliger Verfügung die Unterzeichnung des Vertrags stoppen

Karlsruhe/Berlin/Bonn. Drei Bundestagsabgeordnete wollen mit einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts die für Dienstag geplante Unterzeichnung des Hauptstadt-Abkommens zwischen der Bundesregierung und dem Land Berlin vorläufig stoppen. Die Unterzeichnung solle aufgeschoben werden, bis über die endgültige Hauptstadt-Konzeption in einem Gesetzgebungsverfahren entschieden sei, teilte der Prozeßbevollmächtigte der Parlamentarier, der Regensburger Rechtsprofessor Friedhelm Hufen, mit.

Ein Sprecher des zuständigen Zweiten Senats erklärte, der Bundesregierung sei für ihre Stellungnahme in diesem Verfahren eine Frist bis Samstag nachmittag gesetzt worden. Der Termin der Entscheidung stehe noch nicht fest.

Bei den klagenden Abgeordneten handelt es sich um Günther Müller (CSU), Martin Grüner (FDP) und Ortwin Lowack (parteilos). Sie hatten bereits vor einigen Wochen zusammen mit dem CSU-Abgeordneten Gerhard Scheu eine Organklage gegen die Beschlüsse über den Regierungssitz und über die Aufteilung der Bundesregierung in Karlsruhe eingereicht. Ihre Klage begründen sie damit, diese Beschlüsse seien »so bedeutsam«, daß sie nur durch Gesetz getroffen werden könnten. Zwar sei ein Hauptstadt-Gesetz angekündigt worden, bisher liege jedoch nicht einmal ein Entwurf vor.

Wie gestern berichtet, plant der einflußreiche SPD-Bundestagsabgeordnete Franz Müntefering, im Herbst eine parlamentarische Initiative, um das Umzugsmodell der Bundesregierung zu kippen. Er hält die Einrichtung von Kopfstellen der Ministerien in Berlin für unsinnig, weil dadurch eine Sogwirkung nach Berlin entstehe. dpa/taz

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