Politischer Vorführ-Antrag: Ja oder Nein?

In die Fußstapfen ihrer Schleswig- Holsteiner und Bonner ParteikollegInnen will die Hamburger CDU jetzt mit ihrem aktuellen Bürgerschaftsantrag treten. Sie legten dem Parlament für die nächste Sitzung just den „Entschließungsantrag zum Asylrecht und Zuwanderungsbegrenzungsrecht“ zur Abstimmung vor, unter dem sich jüngst im Nachbarland erstmals die Stimmen der SPD und CDU-Fraktion einten. Der Antrag unterscheidet politisch Verfolgte (Asylrecht), Bürgerkriegsflüchtlinge (Duldung) und Menschen mit offensichtlich unbegründetem Antrag. Letztere werden durch Listen (Nicht-Verfolgerstaaten) kenntlich gemacht und sollen ihre Asylanträge künftig im Heimatland stellen. Die restliche Zuwanderung soll durch Kontingente reguliert werden. Damit könne man nach Ansicht von Gert Boysen (CDU) „doch sicherlich Einvernehmlichkeit herstellen“. „Eine Attitüde des Vorführens wollen wir vermeiden“, wehrt er jegliche böswillige Unterstellung ab. SPD-Vize-Fraktionschef Jan Ehlers deutet das jedoch anders: „Hätte die CDU ein gemeinsames Vorgehen gewünscht, hätte sie sich mit uns im Vorfeld beraten.“ Seine Fraktion werde den Antrag einstimmig so behandeln, wie es ihm zustünde. Vor einem Monat jedoch hatten 34 der 61 SPD-Abgeordenten intern eben jenem Antrag ein positives Votum erteilt. sako