: Erste Runde an Barbarino
■ Klage im Kammerspiele-Streit abgewiesen / Betriebsrat legt Beschwerde ein
abgewiesen / Betriebsrat legt Beschwerde ein
Der erste Gong läutete gestern auf dem Arbeitsgericht für Kammerspiele-Intendant Stephan Barbarino. Das Gericht unter Vorsitz von Werner Faust wies die Klage des Betriebsrats der alten Kammerspiele auf Weiterbeschäftigung der ehemaligen 60 Mitarbeiter ab.
Das Gericht wollte sich der Meinung der Kläger nicht anschließen, daß Barbarino die Kammerspiele gemäß Paragraph 613 a BGB von Ursula Lingen, die im Juli '91 Konkurs angemeldet hatte, übernommen habe. In diesem Fall hätte Barbarino die Angestellten des Hauses weiterbeschäftigen müssen. Mit diesem Urteil wird es also auch nachträglich keinen Sozialplan für die teilweise heute noch arbeitslosen ehemaligen Beschäftigen geben.
Andererseits ist damit ein zweiter Konkurs der Kammerspiele vorläufig abgewendet, denn die Kulturbehörde hatte unmißverständlich klargemacht, daß, sollte Barbarino verlieren, die dann auf ihn zukommende Forderung von 250 000 Mark sein Stiefel sei. Das hätte dann wohl das Ende des fröhlichen Theaters bedeutet. Dieter Magsam, Rechtsanwalt des Betriebsrates, will Beschwerde gegen das Urteil einlegen.
Zu der Klage, die bereits seit über einem Jahr beim Arbeitsgericht lag, war es gekommen, weil Kultursenatorin Christina Weiss bereits unmittelbar nach dem Kollaps der Kammerspiele die Fortführung des Theaters unter neuer Intendanz betrieb. Mit Mietausfallzahlungen, Inventarsicherung und einer Berufungskommission wurde das Haus an der Hartungstraße für einen Nachfolger gesichert. Darin sieht der Betriebsrat seine Meinung bestätigt, daß eine faktische Betriebsstillegung mit anschließender Neugründung der Kammerspiele nie stattgefunden hat. Da die Kulturbehörde aber nicht die Eignerin des Theaters ist, obwohl sie sowohl finanziell (durch 1,43 Millionen Mark Subventionen) als auch inhaltlich (durch die Berufung des neuen Intendanten) die maßgeblichen Entscheidungen trifft, kann sie nicht in die Pflicht genommen werden.
Durch die Bewertung von Barbarinos GmbH als Neugründung eines Privattheaters können somit offiziell alle Ansprüche der Ehemaligen abgewiesen werden. Daß das moralisch keineswegs koscher ist, weiß auch Richter Faust: „Gut ist da irgend etwas nicht gelaufen — das muß man klar sagen.“ Till Briegleb
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