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Unzucht

Berlin (taz) – Die juristische Realsatire um den ehemaligen Charlottenburger CDU-Bezirksbürgermeister Baldur Ubbelohde wird nun auch das Berliner Verfassungsgericht beschäftigen. Ubbelohde und die Staatsanwaltschaft gehen seit Januar 1989 gegen eine Satire in einer Wahlkampfausgabe der Zeitschrift Stachel der Alternativen Liste vor. Familienvater Ubbelohde war in der Satire des Journalisten Micha Schulze – in Umkehrung der diskriminierenden Realität – als eigentlich „anständig schwuler Politiker“ bezeichnet worden, der bei einem Besuch in einem „heterosexuellen Etablissement“ erwischt worden sei. Im Zivilverfahren in dieser Sache hat die Alternative Liste 10.000 Mark berappt. Micha Schulze legt nun Verfassungsbeschwerde gegen das drittinstanzliche Urteil des Landgerichts (vorher gab's zwei Freisprüche) ein, das ihn im Strafprozeß zu 1.600 Mark Geldstrafe wegen „Beleidigung“ verknackte.

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