: Für Dumme Reiche
■ Warnung an SparerInnen vor Cash & Cash
Für Dumme Reiche
Warnung an SparerInnen vor Cash&Cash
Vor „Nachfolgebetrügern“ hat die Kriminalpolizei in Oldenburg Sparer vor allem in den neuen Bundesländern gewarnt. Ehemalige Vertreter der unter dringendem Betrugsverdacht stehenden Kapitalanlage-Firma „Cash und Cash“ versuchen, Sparer und Geldanleger zum zweiten Mal auszunehmen.
Geldanleger hätten in den vergangenen Jahren Agenten von Cash und Cash viele Millionen Mark gegen märchenhafte aber nicht einlösbare Zinsversprechen anvertraut, berichteten Polizeibeamte. Die Rendite- Lügen hätten den Chef der Firma, Volker Röver, vorläufig hinter Gitter gebracht. Seine Agenten versuchten jetzt, die Kunden mit Falschinformationen bei der Stange zu halten und neue dubiose Geschäfte abzuschließen. An eine beispielsweise angekündigte Entlassung von Röver sei aber angesichts des erdrückenden Beweismaterials nicht zu denken.
Die Polizei appellierte an Cash-Opfer, sich bei ihr oder beim amtlich bestellten Konkursverwalter Mühl und Partner in Hannover zu melden. Sie habe erhebliche Vermögenswerte beschlagnahmt, aus denen Betrugsopfer befriedigt werden könnten. Die Einschaltung interessierter Unternehmen wie Detekteien, bringe weder für die Geschädigten noch für die Aufklärung der Straftat Vorteile.
Cash und Cash wurde Anfang des Jahres in Oldenburg von der Staatsanwaltschaft stillgelegt. Nach Überzeugung der Polizei hatte das Unternehmen mehreren zehntausend Anlegern und Sparern mit vorgetäuschten seriösen Adressen im Ausland nicht einhaltbare Gewinnzusagen gemacht. Der Schaden wird auf etliche Millionen Mark geschätzt.
Das Cash-Geschäft basierte auf dem sogenannten Schneeballsystem. Dabei finanzieren „zweite“ Anleger die versprochenen und ausgezahlten Gewinne der ersten. Die Gewinner werden zugleich als Bürgen für die angebliche Seriosität des Betrugsgeschäfts und für die Anwerbung zusätzlicher Kunden mißbraucht. Die Gründung rechtlich eigenständiger Unternehmen in anderen Branchen diente nach den Ermittlungen der Behörden auch im Cash-Fall dazu, die eingenommenen Gelder auch vor dem Finanzamt „verschwinden“ zu lassen. Nutznießer seien jeweils Mitbetrüger. dpa
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