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Geld für Gewaltopfer

■ Auch Ausländer aus Nicht-EG-Staaten werden künftig entschädigt

Bonn (AFP) – Auch Ausländer aus Nicht-EG-Staaten, die bei einem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland Opfer von Gewalt werden, sollen nach dem Willen des Bundestags künftig eine Entschädigung erhalten. Mit großer Mehrheit verabschiedete das Parlament gestern bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen eine entsprechende Änderung des Opferentschädigungs-Gesetzes. Das Gesetz soll rückwirkend zum 31. Dezember 1990 in Kraft treten, damit auch die Opfer der Anschläge von Hünxe, Mölln und Solingen Unterstützung erhalten. Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) bezeichnete das Gesetz als „die Antwort auf Taten, für die wir uns schämen müssen“. Es sei zugleich ein Zeichen des „Willens zur Integration“ von Ausländern. Der Bundesrat muß dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

Bisher hatten ausländische Opfer von Gewalttaten nur dann einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie Bürger eines anderen EG-Staates waren oder mit ihren Heimatländern entsprechende Vereinbarungen bestanden. Mit der Gesetzesänderung werden Ausländer, die sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten, bei Entschädigungsansprüchen weitgehend gleichgestellt mit Deutschen und EG-Bürgern. Ausländer, die sich kürzer hier aufhalten, bekommen eingeschränkte Leistungen. Für Touristen und kurzzeitige Besucher der Bundesrepublik ist eine Härtefallregelung vorgesehen.

Kein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn der Geschädigte in seinem Heimatland aktiv an politischen oder kriegerischen Auseinandersetzungen beteiligt war und die Schädigung damit in Zusammenhang steht. Auch bei Verbindungen zur Organisierten Kriminalität gibt es keinen Entschädigungsanspruch.

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