: „Vorzeigbare Ergebnisse im Asylkompromiß“
■ Justizministerkonferenz ohne Beschlüsse zu rechtsradikalen Gewaltakten
Dresden (taz) – Die Justizminister der Länder haben den Bund aufgefordert, „umgehend eine Regelung zu schaffen, die gewährleistet, daß die beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und bei den Verwaltungsgerichten noch anhängigen Altfälle möglichst schnell abgeschlossen werden können.“
Der baden-wüttembergische Justizminister Schäuble wies darauf hin, daß dieser Beschluß nicht einstimmig gefaßt wurde. Sein Land und Bayern hätten sich mit der Auffassung nicht durchsetzen können, „zunächst die offensichtlich unbegründeten Neufälle“ ins Zentrum der Arbeit zu rücken. Unter dem „Erwartungsdruck der Bevölkerung“ sollten nach seiner Meinung ab dem 1. Juli „möglichst bald vorzeigbare Ergebnisse“ bei der Umsetzung des „Asylkompromisses“ erzielt werden. Dagegen erklärte der sächsische Justizminister Heitmann die Mehrheitsmeinung: „Altfälle in den Asylverfahren“ dürften nicht mehr „jahrelang die Gerichte verstopfen“ und das „Asylverfahren unterlaufen“. Die Justizminister wollten damit auf einen „Mangel im Asylkompromiß“ hingewiesen haben.
Besorgt stellte die gestern zu Ende gegangene Dresdner Konferenz fest, daß die Zahl der Abschiebegefangenen in den Justizvollzugsanstalten „weiterhin erheblich steigt“. Sie forderte die Innenminister der Länder auf, nicht näher bezeichnete „bislang ungenutzte Möglichkeiten einer Verkürzung der Unterbringungsdauer“ zu suchen. Die Ministerrunde stellte klar, daß der „Vollzug der Abschiebehaft eine gesetzliche Aufgabe der Ausländerbehörden und der Polizei“ sei. Solange der Justizvollzug „bei einer steigenden Zahl von Abschiebegefangenen“ weiterhin Abschiebehaft vollzieht, müssen ihr zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.
Im Mittelpunkt des Treffens standen juristische Fragen der deutschen Einheit. Eine zeitlich begrenzte, generelle Verlängerung der Verjährungsfristen auf 8 Jahre hat die Konferenz für jene DDR- Straftaten befürwortet, deren Verfolgung bisher nach 5 Jahren verjährt. Aufgehoben werden solle die Verjährungsfrist auch für Fälle des Mordes und des Völkermordes, in denen sich die Strafhöhe nach dem StGB der DDR richtet.
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