: „Schritt in die richtige Richtung“
■ Amtsgerichtsurteil: Hafenstraßenhäuser müssen repariert werden
Die stadteigene Hafenrand GmbH ist vom Amtsgericht Hamburg dazu verurteilt worden, Wohnungen in der St. Pauli-Hafenstraße zu renovieren. Das teilte Hafenstraßenanwalt Jens Waßmann gestern mit. Der Jurist: „Das Urteil ist rechtskräftig geworden, weil die Verwaltungsgesellschaft Hafenrand keine Berufung einlegte.“
In dem Konflikt ging es um Schäden im Haus 108. Die BewohnerInnen der abrißbedrohten Häuserzeile hatten mehrfach die Hafenrand GmbH aufgefordert, schadhafte Fenster, Fensterrahmen und Fensterglasscheiben zu reparieren. Doch die städtische Gesellschaft weigerte sich, freiwillig die Mängel zu beseitigen und ließ keinen Handschlag machen.
Für Jens Waßmann ist das Urteil ein voller Erfolg: „Es zeigt einen Weg in die richtige Richtung. Nicht Abriß der Hafenstraßenhäuser, sondern deren Instandsetzung steht auf der Tagesordnung.“ Der Richterspruch stelle einen Wink an den Senat dar, die Sozialpflichtigkeit von Wohnungseigentum auch in Bezug auf die Hafenstraßenhäuser ernst zu nehmen und von Abrißplänen Abstand zu nehmen.
Waßmann fordert daher, die Weichen für eine Übereignung der umkämpften Häuserzeile an die neugegründete „Wohnungsbaugenossenschaft Hafenrand“ zu stellen, damit nach den Neuwahlen zügig mit der Instandsetzung der Häuserzeile sowie mit der sozialverträglichen Bebauung des Hafenrandes begonnen werden kann. Zu diesem Zweck versammelten sich gestern Abend die AktivistInnen der Hafenrand-Genossenschaft zu ihrer ersten Mitgliederversammlung im Tivoli auf der Reeperbahn. Tagesordnungspunkte: Wahl eines Vorstandes sowie die weitere Realisierung der Projekte an der Hafenrandstraße. Waßmann: „Erste Schritte dazu sind getan“.
Kai von Appen
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