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Vom Zivildienst ferngeblieben: Bewährung

Wegen fast einjährigen Fernbleibens vom Zivildienst erhielt ein 21jähriger Mann aus Prenzlauer Berg gestern eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten wegen Dienstflucht. Das Amtsgericht Tiergarten setzte die Vollstreckung der Haft auf zwei Jahre zur Bewährung aus. Dem Angeklagten wurde zudem eine Geldbuße von 250 Mark auferlegt. Dem Angeklagten war Anfang Juni 1992 die Einberufung zum Zivildienst ab August 1992 angekündigt worden. Wegen einer angebotenen Fortbildung meldete sich der damals längere Zeit Arbeitslose nicht zum Dienstantritt. Nach Beendigung des Kurses reagierte er weder auf Aufforderungen des Bundesamts für Zivildienst noch auf Mahnungen des evangelischen Krankenhauses, das ihn als Pfleger erwartet hatte.

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