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§ 218: Kosten- übernahme geregelt

Mit Ausnahme der Kosten für die Abtreibung selbst übernehmen die Krankenkassen alle während der Schwangerschaft anfallenden Leistungen. Dazu gehören Ultraschall- und Laboruntersuchungen sowie die medizinische Versorgung bei postoperativen Komplikationen. Dies gelte auch bei stationären Abbrüchen, wo bis auf den Pflegesatz für den Tag des Eingriffs selbst alle anderen Leistungen übernommen werden, teilte die Senatssozialverwaltung mit.

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