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In die Freiheit

■ Polizei-Nachwuchs wird nicht mehr kaserniert / Kritik von Gewerkschaft

Aufatmen bei Hamburgs PolizistInnen-Nachwuchs: Kein Zapfenstreich und kein Kantinenfraß mehr. Und auch einer Nacht zu zweit steht kein Vorgesetzter mehr im Wege: Auf Überwiegend positive Resonanz ist der Beschluß des Hamburger Senats gestoßen, die „Kasernierungsverpflichtung“ für PolizeischülerInnen und -anwärterInnen im ersten Ausbildungsjahr aufzuheben.

Nach Angaben der Innenbehörde gab es für diesen Beschluß zwei Gründe. „Die jungen Schüler sollen nicht im polizeieigenen Saft schwimmen“, begründet Sprecher Peter Mihm die ideologische Komponente. Damit solle dem „vorgegebenen Zusammenschweißen entgegengewirkt“ werden, das in falsch verstandener Kameraderie münden kann. Zum anderen sollten natürlich auch Verpflegungs- und Unterbringungskosten gespart werden.

Doch kaum wird der Senatsbeschluß in die Tat umgesetzt, sieht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die ersten Probleme. Es gebe zu wenig preiswerten Wohnraum für die SchülerInnen, die zu 54 Prozent aus dem Umland kämen, klagt der Hamburger GDP-Vorsitzende Lothar Bergmann. Man lehne zwar eine „Kasernierungsverpflichtung“ grundsätzlich ab. Aber es könne auch nicht angehen, daß die Innenbehörde sich aus der Unterbringungsverpflichtung herausstehle. Bergmanns Vermutung: „Das ist diktiert von dem Wunsch zu sparen.“ Und die Unterbringung im polizeieigenen Appartementhaus sei für den Nachwuchs zu teuer.

Mihm hält diese Kritik für unbegründet. Für die jugendherbergshafte Unterbringung in Vier-Bett-Zimmern in der Alsterdorfer Kaserne haben PolizeischülerInnen 120 Mark zu berappen – mit Verpflegung. Für ein 36 Quadratmeter großes Appartement in polizeieigenen Häusern in der Carl- Cohn-Straße oder Sierichstraße löhnt der Nachwuchs „nur“ 390 Mark – bei 1360 Mark netto im ersten Ausbildungsjahr laut Mihm durchaus erschwinglich. Mihm: „Jeder der eine Unterkunft haben möchte, bekommt von der Polizei eine Unterkunft.“ Kai von Appen

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