: „Rückgabe vor Entschädigung“ führte in die Irre
■ Peschel-Gutzeit kritisiert Gesetz über Rückgabe von Grundstücken aus der DDR
Berlins Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD) hat sich kritisch zu den Auswirkungen des Vermögensgesetzes auf die Entwicklung der inneren Einheit in Deutschland geäußert. Bei der Eröffnung des 3. Berliner Kongresses zur Regelung offener Vermögensfragen sagte sie gestern, der Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung“ habe falsche Signale gesetzt.
Die Nutzer von Grundstücken im Osten hätten von Anfang an glauben müssen, der Westen habe seine Rechtsordnung den neuen Bundesländern übergestülpt, während die Alteigentümer die falsche Schlußfolgerung zogen, sie bekämen alles zurück. Tatsächlich seien im Beitrittsgebiet 450.000 Verwaltungsentscheidungen zu Lasten der Alteigentümer und nur 340.000 zu deren Gunsten getroffen worden.
Frau Peschel-Gutzeit bekräftigte den Standpunkt des Senats, daß die Mauergrundstücke an die Alteigentümer zurückgegeben werden müssen. Daß hier noch keine Lösung gefunden wurde, sei politisch unverständlich.
An dem vom Berliner Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (Larov) und den Berliner Fachseminaren veranstalteten Kongreß nehmen rund 550 Personen teil, größtenteils Rechtsanwälte, Beamte der Vermögens- und Grundstücksämter, Alteigentümer sowie Vertreter der Wirtschaft. Larov-Chef Hugo Holzinger teilte mit, daß im Ostteil Berlins inzwischen 60 Prozent der Grundstücke restitutionsfrei sind. Im Ergebnis würden die Grundstückspreise stagnieren beziehungsweise sogar wieder zurückgehen. Es seien aber noch immer 25.000 Eigenheimbesitzer besonders in den östlichen Randgebieten von Rückgabeanträgen der Alteigentümer belastet. Finanzsenator Pieroth verwies darauf, daß es Ziel sei, im Frühjahr des Jahres 2000 alle Verfahren erstinstanzlich entschieden zu haben. ADN
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