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KommentarVulkan-Werft weg

■ Nur Schließung „heilt“ illegale Beihilfe

Manchmal sind die Übergänge von Dreistigkeit und Dummheit fließend. „Eine Selbstverständlichkeit“ sei das Überprüfungsverfahren der EG, so kommentierte ein Sprecher des Bremer Senats den Beschluß der EU-Kommission. Das ist, wörtlich genommen, Unsinn: Derartige Überprüfungen sind die absolute Ausnahme.

Wenn der Senat auch nur ein Argument gehabt hätte, das er dem EU-Verdacht illegaler Beihilfen hätte entgegensetzen können – es wäre jetzt Gelegenheit dafür gewesen. Die Bemerkung von Finanzsenator Nölle, man habe die 72 Millionen Mark nachschieben müssen, weil sonst die vorher gegebenen Bürgschaften über 300 Millionen in Gefahr gewesen wären, ist geradezu entwaffnend naiv und zeigt, daß der Bremer Finanzsenator offenbar nicht verstanden hat, worum es geht bei dem EU-Vorwurf. Das ist so, als würde ein ertappter Ladiendieb erzählen, er habe die Hose klauen müssen, weil er sonst nichts gehabt hätte, um die geklaute Lederjacke zu verstecken.

Es gibt allerdings eine Lesart, nach der die Erklärung des Senats Sinn macht: „Selbstverständlich“ ist das Überprüfungsverfahren der EU nur, wenn der Senat wußte, daß die 72 Millionen eine Schließungs-Beihilfe sein würden und daß dieses Geld, wie die EU-Kommission jetzt schreibt, „für die Fertigstellung der letzten in der betreffenden Werft gebauten Schiffe“ erforderlich war.

Klaus Wolschner

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