: Urteil des Tages
„Wenn der Bewohner eines einsam gelegenen Gutshofes bemerkt, daß ein Fremder zu mitternächtlicher Stunde das Haus umschleicht, und wenn er daraufhin mit einer Schrotflinte bewaffnet den Hof betritt und damit einen Warnschuß in die Luft abgibt, weil der aus dem Garten herauskommende Fremde trotz mehrfacher Aufforderung nicht stehenbleibt, sondern sich bis auf eineinhalb bis zwei Meter nähert, dann handelt er jedenfalls in einem entschuldigten Irrtum über eine Notwehrlage. Er haftet deshalb nicht für angeblich durch den Schuß verursachte Hörschäden des Fremden.“ (Leitsatz eines Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf – Az.: 22 U 5/96)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen