: Gegenseitige Ultimaten
■ Weiter Tarif-Konflikt im Gastgewerbe
Der Streit um die Lohnfortzahlung bei Krankheit hat den Tarifkonflikt im Hamburger Gastgewerbe wiederbelebt. Im Mai hatten sich die Parteien auf einen neuen Manteltarifvertrag geeinigt, ihn jedoch nicht unterzeichnet. Während daher der alte Vertrag inklusive hundertprozentiger Absicherung bei Krankheit nach Gewerkschaftsauffassung „nachwirkt“, habe der Gastgewerbeverband seine Mitglieder zur Anwendung des neuen umstrittenen Gesetzes und damit zum Tarifbruch aufgefordert.
In Form eines gegenseitigen Ultimatums fordern die Arbeitgeber bis Anfang November die Unterzeichnung des Vertrags; die Arbeitnehmervertreter wollen nur noch bis dahin auf deren Bereitschaft zu neuen Verhandlungen warten. Zur Unterzeichnung des Vertrags ohne Verhandlungen in Sachen Lohnfortzahlung lasse sich die Gewerkschaft nicht „erpressen“. Für die Beschäftigten mit einem Anfangslohn von 2250 Mark im Monat sei die volle Zahlung ihres Gehalts bei Krankheit eine zentrale Frage.
Die Arbeitgeber werfen der Gewerkschaft hingegen vor, damit Verbesserungen für die 32.000 Beschäftigten des Hamburger Gastgewerbes zu blockieren. Der ausgehandelte Vertrag sieht Verbesserungen bei Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen sowie erstmalig eine Sonderzahlung zu Weihnachten vor. win/lno
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