: Landgericht: Punklied war Beleidigung
Wegen Verunglimpfung der Bundesrepublik Deutschland ist ein Demonstrant gestern zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann war bei der „Revolutionären Mai-Demo“ auf einem Lautsprecherwagen mitgefahren und hatte dabei das Lied „Deutschland verrecke“ der Punkband Slime abgespielt. Damit habe der Angeklagte die Bundesrepublik beschimpft, urteilte das Landgericht. Richter Heinz Holzinger erklärte, das Lied sei zum „Kampfinstrument“ gemacht worden. Auf die Kunst- oder Meinungsfreiheit könne sich der Angeklagte nicht berufen. AP
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen