piwik no script img

Homo-Ehe

SPD und GAL einigten sich gestern abschließend auf eine Formulierung zum Aufenthaltsrecht für den ausländischen Teil binationaler Homo-Paare. Danach gibt es kein Bleiberecht. Doch im Koalitionsvertrag wurde festgeschrieben, daß entsprechende Anträge von der Ausländerbehörde „wohlwollend auf der Grundlage der vorliegenden Gerichtsurteile“entschieden werden sollen. Als Grundlage dient eine Entscheidung des Oberlandgerichts Münster, das sich zugunsten eines schwulen Paares entschieden hat. Eine entsprechende Weisung der Innenbehörde „muß dann folgen“, sagte GAL-Unterhändler Jörn Storm. Die neue Regelung gilt für all die lesbischen und schwulen Paare, die einen notariellen Vertrag – eine Art „Ehe-Vertrag“– miteinander abgeschlossen haben. Darin wird auch die gegenseitige Unterhaltspflicht zugesichert. Bei Straffälligkeit entfällt diese Option.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen