Subventionen (4): Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Arbeitskleidung ohne Quittung
Bürger und Firmen bekommen vom Staat jedes Jahr Steuervergünstigungen von 127 Milliarden Euro. Zu viel, meinen die Ministerpräsidenten Koch (CDU) und Steinbrück (SPD). Sie wollen bis 2006 10,5 Milliarden Euro einsparen. In dieser Serie erklärt die taz, wem es an den Geldbeutel geht – und wem nicht.
Im so genannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurden 1990 der Arbeitnehmerfreibetrag und der Weihnachtsfreibetrag zusammengelegt. Beide waren Bestandteil des seit 1949 existierenden Einkommenssteuergesetzes. Die Möglichkeit, Werbekosten von der Steuer abzusetzen, sollte die Benachteiligung von Arbeitnehmern gegenüber Selbständigen ausgleichen, die jede Menge Abschreibungen nutzen.
Arbeitnehmer ihrerseits können bislang beispielsweise die Anschaffungskosten für Computer, Weiterbildung oder Berufskleidung bis zu einer Höhe von 1.044 Euro ohne Beleg und Nachweis von der Steuer absetzen. Jetzt wollen Roland Koch (Hessen, CDU) und Peer Steinbrück (NRW, SPD) diese Grenze um rund zwölf Prozent senken.
Ab 2006 sollen nur noch Ausgaben bis zu einer Höhe von 920 Euro pauschal abgerechnet werden können. Übersteigen die Kosten des Arbeitnehmers diesen Betrag, steht dieser in der Pflicht: Er muss Quittungen sammeln, um seine Ausgaben zu belegen.
Nach den Vorstellungen von Koch und Steinbrück soll so vermieden werden, dass Arbeitnehmer ohne Nachweispflicht zu viel Geld von der Steuer absetzen. Der Nachteil ist jedoch, dass der bürokratische Aufwand für alle Beteiligten ansteigt: sowohl für diejenigen, deren arbeitsbedingten Anschaffungen teurer als 920 Euro sind – als auch für die Finanzbeamten. NICOLE MESSMER
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