Cattenom–Urteil: Keine Beschwerde

Saarbrücken (taz) -Nach Informationen der taz werden die deutschen und luxemburgischen Kläger überraschend keine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Straßburg, das den Aufschub der Vollziehung der Betriebsgenehmigung des französischen AKWs Cattenom abgelehnt hatte, einlegen. Diese Haltung kristallisierte sich am Donnerstag nachmittag bei einem Treffen der klagenden Gemeinden im saarländischen Umweltministerium heraus. Das Straßburger Verwaltungsgericht hatte am vergangenen Montag in einem Eilverfahren zwar die Argumente der Kläger als gravierend und berechtigt anerkannt, es jedoch abgelehnt, die Inbetriebnahme des AKW zu stoppen. In dem Urteil sah das Gericht den Art. 37 des Euratomvertrages verletzt und erklärte zu den Genehmigungen aus dem Jahre 1982 und 1984, diese seien illegal. Deshalb sei es sogar gerechtfertigt, die entsprechenden Bescheide zu annulieren. Nach französischem Recht jedoch dürfen die Richter in einem Eilverfahren „nur in Ausnahmefällen“ den Vollzug von Genehmigungen stoppen. Die Kläger suchen jetzt ihr Heil im Hauptsacheverfahren, das mit einem anderen Vorsitzenden Richter stattfinden wird und nicht im Eilverfahren der nächstenInstanz. Das Europaparlament hat gestern in Straßburg einen Antrag der Regenbogenfraktion verabschiedet, der sich gegen den Betrieb des Atommonsters Cattenom im Moseltal ausspricht und die EG–Kommission auffordert, entsprechend aktiv zu werden. Felix Kurz FORTSETZUNGEN VON SEITE 1