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Verhandlung zu Boxberg

Heidelberg (taz) - Das Bundesverfassungsgericht (BVG) wird noch am 16. Dezember über die umstrittene Daimler–Benz–Teststrecke Boxberg mündlich verhandeln. Dies teilte der 1. Senat jetzt offiziell mit, nachdem das Land Baden–Württemberg dem Verfahren kürzlich beigetreten war. Ursprünglich wollte das BVG noch im November in nicht öffentlicher Sitzung über den Fall beraten. Die Landesregierung wollte jedoch mit ihrem Schritt eine mündliche Verhandlung erzwingen. Ein Sprecher der Spätzle–Regierung sagte gegenüber der taz, das Verfahren sei „von so großer politischer Bedeutung“, daß man eine öffentliche Behandlung des Themas für notwendig erachtet habe. Die Karlsruher Richter müssen sich in dem Verfahren mit der Frage beschäftigen, ob die Enteignung von Privateigentum zugunsten eines Privatkonzerns verfassungsrechtlich zulässig ist. Gegen den Entzug ihres Landes im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens durch die staatlichen Behörden zugunsten von Daimler– Benz hatten 52 Bauern der Gemeinden Boxberg und Assamstadt Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das BVG entscheidet dann im Frühjahr nächsten Jahres. Felix Kurz

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