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Lappas unter Auflagen frei

■ Gericht setzt Beugehaft aus / Widersrüche über die Aussagebereitschaft / Lappas zog seine vorerst gemachte Zusage zu einer Teilaussage wieder zurück

Berlin (taz/ap) - Der Ausflug in die für einen Manager ungewöhnliche Welt des Knasts ist vorbei. Am Dienstagnachmittag hat das Bonner Landgericht den Vollzug der Beugehaft gegen den Topmanager der Gewerkschaftsholding BGAG, Lappas, außer Vollzug gesetzt. Als Auflage verlangte das Gericht die Hinterlegung des Reisepasses und ein Verbot, die Bundesrepublik zu verlassen. Auf Antrag von Lappas mußte sich das Gericht mit einer Beschwerde befassen. Die Beugehaft war auf Antrag des Untersuchungsausschusses Neue Heimat verhängt worden, weil Lappas als geladener Zeuge jegliche Aussage verweigert hatte. Im Laufe des Diensttages gab es widersprüchliche Meldungen über die Aussagebereitschaft des prominenten Häftlings. Nach Auskunft der Mitglieder des Untersuchungsauschusses Neue Heimat Grünbeck (FDP) und Hüsch (CDU) hatte Lappas am Vormittag seine Bereitschaft bekundet, „teilweise“ vor dem Ausschuß auszusagen. Der Vorsitzende Hüsch war daraufhin in die Justizvollzugsanstalt Bonn gefahren, um mit Lappas über die Modalitäten der Aussage zu verhandeln. In dieses Gespräch sei der Anwalt von Lappas, Christian Raabe, „geplatzt“, so Hüsch, und habe seine eigenen Vorstellungen zum weiteren Vorgehen dargelegt. Hätte Lappas seine Bereitschaft zur Aussage noch schriftlich gegeben, wollte Hüsch vorschlagen, den „Haftbefehl außer Vollzug zu setzen“. Auf Antrag der CDU/CSU wird sich der Bundestag in einer aktuellen Stunde mit der Aussageverweigerung von Lappas und den Folgen befassen. In einer Pressekonferenz in Hannover hatte DGB–Chef Breit erneut die Verhaftung von Lappas kritisiert. Das Vorgehen der Bonner Justiz entspreche nicht der Verhältnismäßigkeit der Mittel und sei obendrein verfassungswidrig, da es keine gesetzliche Grundlage für den Auftrag des Untersuchungsausschusses gebe, die gewerkschaftseigenen Unternehmen zu prüfen. Der Deutsche Richterbund hat es als „ungeheuerlich bezeichnet“, daß die Teilnehmer des IG Metallgewerkschaftstages die Verhaftung von Lappas mit der Rechtssprechung der Nazi–Zeit verglichen haben. woz

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