: Tod durch „Finalen Rettungsschuß“
■ Münchner Geiselnehmer nach eineinhalb Tagen Verhandlungen mit der Polizei durch Kopfschuß getötet / Geisel unverletzt / Polizei verteidigt Aktion mit Unberechenbarkeit des Mannes / Leben der Frau sei bedroht gewesen
N A C H L E S E VOM 1.11.1986
München (ap) - Nach 36 Stunden hat die Polizei gestern gegen Mittag die Münchner Wohnung gestürmt, in der ein 45jähriger Heizungsinstallateur seine 23jährige ehemalige Freundin als Geisel festhielt. Der Geiselnehmer Werner Bloy wurde durch einen Kopfschuß getötet, die Geisel unverletzt befreit. Die Polizei sagte auf einer Pressekonferenz im Münchner Polizeipräsidium drei Stunden nach dem Ende des Geiseldramas, der Geiselnehmer sei durch den „finalen Rettungsschuß“ eines Scharfschützen von einem benachbarten Balkon gestorben. Der ursprünglich gemeldete Wurf einer „Mogadischu–Blendgranate“ bei der Erstürmung des Appartments wurde nicht bestätigt. Einsatzleiter Theo Heilmeier berichtete, seine „Zielvorstellung“ sei ein unblutiges Ende des Geiseldramas durch Verhandlungen gewesen. Allerdings seien parallel zu den etwa 30 telefonischen Gesprächskontakten auch Vorbereitungen für einen „Notangriff“ und einen Rettungsschuß im Interesse der Geisel getroffen worden. Der Schuß auf den Geiselnehmer sei erfolgt, weil „das Leben der Geisel in hohem Maße gefährdet war“. Bloy habe bereits bei der Trennung von seiner Freundin gedroht, er werde sie töten oder „zum Krüppel schießen“. Er hatte überdies zu erkennen gegeben, daß ihm das Leben seiner Geisel nicht viel wert sei. Auf der Pressekonferenz wurde weiter mitgeteilt, daß der arbeitslose Heizungsinstallateur bei der Geiselnahme in seinem Appartment zwei Sprengstoffattrappen am Fenster montiert hatte. Er habe vorgegeben, daß auch an der Innentür seines Appartments Sprengstoff befestigt sei. In der Wohnung wurden nach der Erstürmung eine ehemalige deutsche Armeepistole vom Typ P 08 sowie etwa 30 Schuß Munition und zwei Paar Handschellen gefunden. Der Täter sei mehrfach vorbestraft gewesen, die Strafen lägen jedoch schon längere Zeit zurück. Es handle sich um Bestrafungen wegen Raubs, Bedrohung und Verkehrsdelikten. Den Zeitpunkt des „finalen Rettungsschuß“ verteidigte die Polizei damit, man könne sich in solchen Fällen nie völlig sicher sein, wie sich ein Täter verhalte.
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