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Naturschutz zollt Bauern Tribut

■ Naturschutzgesetz verabschiedet / Landwirtschaftsklausel bleibt erhalten / Artenschutz vereinheitlicht / Opposition will Verbesserung nach der Wahl durchsetzen

Bonn (dpa/taz) - Der Bundestag hat am Freitag mit Mehrheit eine Änderung des seit zehn Jahren bestehenden Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. SPD und Grüne kritisierten die Novelle als völlig unzureichend. Der Grünen– Abgeordnete Helmut Werner verwies darauf, daß nach Angaben des Baseler Chemiekonzerns Sandoz bei dem Brand am vergangenen Wochenende zehn bis 30 Tonnen giftige Pflanzenschutzmittel in den Rhein geflossen seien. In der bundesdeutschen Landwirtschaft, wie sie in den letzten 15 Jahren betrieben wird, fielen aber jedes Jahr bis zu 30.000 Tonnen an. Werner kritisierte weiter, daß auch im neuen Gesetz die sogenannte Landwirtschaftsklausel erhalten bleibe. Danach kommt „der ordnungsgemäßen Land– und Forstwirtschaft für die Erhaltung der Kultur– und Erholungsfläche zentrale Bedeutung“ zu - eine Formulierung, die de facto nur für den biologischen Landbau zutreffe. Die bundeseinheitliche Festlegung von zwei bis drei Prozent der Fläche der BRD als hochgefährdete Biotoptypen nannte Umweltminister Wallmann gleichfalls einen großen Fortschritt. Mit dem Änderungsgesetz soll zugleich das in eine Vielzahl bundes– und landesrechtlicher Vorschriften zersplitterte Artenschutzrecht vereinheitlicht und an das Washingtoner Artenschutzabkommen angepaßt werden. Danach können jetzt nationale Ein– und Ausfuhrregelungen für bestimmte Pflanzen– und Tierarten erlassen werden. Wie die Opposition plädierte auch Gerhard Baum (FDP) für eine Änderung der Landwirtschaftsklausel und für die Einführung einer Verbandsklage in der nächsten Legislaturperiode.

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