: Malaysia: Rauschgiftprozeß gegen Deutschen
■ Heute beginnt in Georgetown der Prozeß gegen Frank Förster, bei dem die Polizei 239,7 Gramm Haschisch gefunden hatte / Ihm droht die Todesstrafe / Vor wenigen Monaten waren zwei Australier wegen Drogendelikten gehenkt worden / 120 Todesurteile seit 1975
Kuala Lumpur (dpa) - Vor einem Gericht in Georgetown auf der malaysischen Touristeninsel Penang beginnt heute ein Rauschgiftprozeß gegen einen jungen Bankkaufmann aus der Bundesrepublik. Der 24 Jahre alte Frank Förster ist der erste Deutsche, der sich in Malaysia wegen Drogenbesitzes vor Gericht verantworten muß. Ein deutscher Diplomat, der ihn vor wenigen Tagen im Gefängnis besuchte, sagte am Freitag, der junge Mann sehe seinem Prozeß ruhig und gefaßt entgegen. Falls Förster in dem bis zum 10. Dezember angesetzten Verfahren nach Artikel 39b des 1983 verschärften Rauschgiftgesetzes wegen Drogenbesitzes verurteilt werden sollte, würde dies automatisch die Todesstrafe bedeuten. Sie wird in Malaysia am Galgen vollstreckt. Förster, der sich im November 1983 mit zwei ebenfalls aus der Bundesrepublik stammenden Begleitern auf Penang aufgehalten hatte, war damals von der Polizei verhaftet worden, die in einer Tasche 239,7 Gramm Haschisch gefunden hatte. Der Bankkaufmann wartet seitdem im Gefängnis von Georgetown auf seinen Prozeß. Die malaysischen Behörden hatten sei nerzeit Försters Begleiter ausreisen lassen. Wenn es der Anklage gelingt, in dem Prozeß lückenlos nachzuweisen, daß Förster der alleinige Besitzer des gefundenen Haschisch war, bliebe dem Richter nach dem geltenden Rauschgiftgesetz keine andere Wahl, als das Todesurteil zu fällen. Artikel 39b sieht für jeden Angeklagten zwingend die Todesstrafe vor, dem der Besitz von mehr als 200 Gramm Haschisch nachgewiesen werden kann. Bundespräsident Richard von Weizsäcker hatte sich in diesem Jahr bei seinem Staatsbesuch in Malaysia persönlich für den Angeklagten eingesetzt. Von deutscher Seite wird betont, daß Förster in der Bundesrepublik einen guten Leumund habe. Auch hätte er keine Beziehungen zur Drogenszene gehabt. Förster wird im Gefängnis offenbar bevorzugt behandelt. Er muß nicht untätig in einer Zelle sitzen, sondern darf als Krankenpfleger arbeiten. In Malaysia waren am 7. Juli zwei wegen Drogendelikten zum Tode verurteilte Australier als erste Weiße im Pudu–Gefängnis von Kuala Lumpur gehenkt worden. Die malaysische Regierung hatte auf dringende Appelle prominenter Politiker, das Urteil nicht zu vollstrecken, nicht reagiert. In Kuala Lumpur wird darauf hingewiesen, daß der Prozeß gegen Förster „im Fahrwasser“ des Verfahrens gegen die Australier und deren Hinrichtung stattfinde. Diese Tatsache könne den Fall belasten. Betont wird aber auch, daß malaysische Richter nicht leichtfertig Todesurteile verkündeten. Erst in dieser Woche war ein 29 Jahre alter malaysischer Bauer wegen knapp 246 Gramm Haschisch zum Tode verurteilt worden. In Malaysia hat das Drogenproblem Ausmaße erreicht, die die Regierung zu den drakonischen Strafen veranlaßten. Schätzungen gehen davon aus, daß von den knapp 16 Millionen Malaysiern über 500 000 zu Drogen greifen. Seit 1975 wurden bereits 120 Todesurteile verkündet, ein Drittel davon vollstreckt. Rund 330 Menschen warten im Gefängnis auf ihren Rauschgiftprozeß. Das Verteidigungsministerium teilte dieser Tage mit, daß Rauschgift auch in den Streitkräften ein Problem sei.
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