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Verfassungsklage gegen Strahlengesetz

Wiesbaden (dpa) - Die hessische Landesregierung prüft die Möglichkeit einer Verfassungsklage gegen das geplante neue Strahlenschutzgesetz. Sozialminister Clauss erklärte, es sei zweifelhaft, ob sich das Gesetz wegen seiner Eingriffe in die gesundheitspolitische Zuständigkeit der Länder mit dem förderativen Aufbau der Bundesrepublik vereinbaren lasse. Wallmann habe es außerdem unterlassen, dem Bundestag die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetz vorzulegen, was am Freitag beschlossen werden solle. Das zeige, daß der Bund in „verfassungsrechtlich äußerst bedenklicher Weise“ versuche, sein „Ermächtigungsgesetz“ und die darin enthaltenen „Notstandsregelungen“ durchzupeitschen.

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