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Keine Staatsrente für Nazi–Witwen

■ Niederländisches Parlament streicht Staatsrente für Witwen früherer Nazi–Parlamentarier

Von A. Kraft und V. v.d. Boon

Den Haag (taz) - Nach einer Reihe emotional geführter Debatten hat das niederländische Parlament beschlossen, daß die Staatsrente, die zwei Witwen von niederländischen Nazi–Parlamenta riern aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges seit 1946 erhalten, unrechtmäßig ist. Das Parlament hat der Regierungskoalition den Auftrag erteilt, eine Gesetzesänderung vorzubereiten, nach der das Recht auf eine Staatsrente bei „unvaterländischem Verhalten“ verfallen soll. Das Parlament war zu dieser Entscheidung durch eine Welle öffentlicher Entrüstung gezwungen worden, nachdem im vergangenen Monat Informationen über die hohe Staatsrente zweier „Schwarzer Witwen“ von Abgeordneten der niederländischen „Nationaal Socialistische Beweging“ (N.S.B.) aus den Jahren 1930–40 bekannt wurden. Die beiden Frauen, von denen eine heute noch aktiv in Neo–Nazigruppen mitarbeitet, haben zusammen mehr als 1,5 Mio. DM zusätzliche Staatsrente zu ihrer normalen Rente erhalten. Niederländische Widerstandskämpfer und Kriegsopfer finden diese Situation unakzeptabel. Die Tatsache, daß Kollaborateure aus dem Zweiten Weltkrieg teilweise heutzutage noch hohe Posten bekleiden, ist immer wieder ein heikles Thema. So ist zu erklären, daß das Bekanntwerden der hohen Staatsrente für die „Schwarzen Witwen“ bei vielen Kriegsopfern alte Traumata an die Oberfläche holt. In den Parlamentsdebatten der letzten Woche kam es zu heftigen emotionalen Szenen auf der Besuchertribüne. Menschen, die in Weinen ausbrachen, ein alter Widerstandkämpfer flehte, die Rente der Witwen abzuschaffen.

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