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Haschisch–Prozeß vertagt

■ Am 12. Januar wird in Malaysia der Prozeß gegen den 24jährigen Deutschen Frank Förster fortgesetzt / Todesstrafe droht / Verteidigung hat Anhörung deutscher Zeugen beantragt

Georgetown (dpa) -Der Rauschgiftprozeß gegen den 24jährigen Frank Förster vor dem High Court in Georgetown auf Penang ist am Mittwoch nach acht Verhandlungstagen auf Antrag der Verteidigung bis zum 12. Januar unterbrochen worden. Rechtsanwalt Rajasingam kündigte an, daß er drei Zeugen aus der Bundesrepublik nach Penang bringen will. Förster war am 20. November 1983 in Anwesenheit von zwei Begleitern in einem Hotel mit 239.7 Gramm Haschisch festgenommen worden. Richter Edgar Joseph entschied zu Beginn der Mittwoch–Sitzung, daß er eine von dem Angeklagten am 22. November 1983 abgegebene schriftliche Aussage nicht vor Gericht als Beweismittel zulassen werde. Die damalige deutsche Konsulatssekretärin Inge borg Klose hatte an diesem Tag für den Angeklagten übersetzt. Nach ihrem Zeugnis hatte ihr Förster gesagt, daß er zu der Aussage bereit sei, weil ihm Polizeibeamte dafür die Ausweisung nach Deutschland in Aussicht gestellt hätten. Der Ankläger nannte dies eine Lüge. Förster selbst sagte vor Gericht, daß ihm nach der Festnahme solche Versprechungen gleich zweimal gemacht worden seien. Die Entscheidung des Richters, die Aussage vom 22. November 1983 nicht anzuerkennen, ist für Försters Verteidigung zwar ein Sieg über den Staatsanwalt. Aber es ist noch völlig offen, wie er sich auf den weiteren Prozeßverlauf auswirken wird. Richter Joseph bekräftigte am Mittwoch seine Entscheidung, daß die vor Gericht verlesenen Namen der drei deutschen Zeugen nicht genannt werden dürfen. Das Auswärtige Amt hatte vorige Woche die Bonner Botschaft in Kuala Lumpur unterrichtet, einer von ihnen habe gesagt, daß er einen Teil der von Zeugen der Anklage gemachten Aussagen über die Polizeidurchsuchung in Zimmer 48 widerlegen könne. Im Gegensatz zu Förster waren dessen zwei Begleiter nach dem Haschisch–Fund nicht festgenommen worden. Rechtsanwalt Rajasingam wirft der Polizei ein schweres Versäumnis vor, weil sie Försters Begleiter nicht wenigstens verhört habe. Der Ankläger stützt seine Anklage auf Paragraph 39 b des verschärften malaysischen Rauschgiftgesetzes, das dem Richter bei einer erdrückenden und zweifelsfreien Beweislage keine andere Wahl läßt, als die Todesstrafe zu verhängen.

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