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Grüne sammeln Volkszählungs–Daten

■ Einzelne Erhebungsstellen sollen gegen Verfassungsgerichtsurteil verstoßen / Grünen–Abgeordneter Ströbele fordert „weichen Boykott“ des maschinenlesbaren Ausweises / Verwaltungsgerichtsklagen angekündigt

Hamburg (taz) - Die Grünen wollen möglicherweise mit Verwaltungsgerichtsklagen gegen datenschutzwidrige Praktiken in den Erhebungsstellen der geplanten Volkszählung vorgehen. Dies kündigte gestern der Grünen– Bundestagsabgeordnete Stroeble in Hamburg an. Der Parlamentarier rief zum „weichen Boykott“ des maschinenlesbaren Personalausweises auf. Bei stichprobenartigen Überprüfungen hatten die Grünen–Parlamentarier in den letzten Wochen festgestellt, daß in einzelnen Erhebungsstellen für die Volksbefragung gegen die vom Bundesverfassungsgericht verfügten Datenschutzbestimmungen verstoßen werde, er klärte Ströbele. So könnten teilweise viele kleine Gemeindevertretungen, die nur aus wenigen Personen bestehen, die von den Richtern auferlegte Personaltrennung von Mitarbeitern der Statistischen Landesämter und Volkszählauswertern nicht einhalten. In Kassel z.B. sei der Terminal der Erfassungsstelle One–line mit dem Zentralcomputer der Stadtverwaltung verbunden, was einen rechtswidrigen Datenabgleich ermöglicht hätte. Die Grünen wollen nun über ihre Kreisverbände weitere Verstöße der Gemeinden zutage bringen und dann eventuell mit einer Musterklage vor den verschiede nen Verwaltungsgerichten die Aushorchung stoppen oder aussetzen lassen. „Erhebliche Gefahren“ und fatale Auswirkungen für die Bürger erwartet Ströbele auch von der für Juni vorgesehenen Einführung des „maschinenlesbaren Personalausweises.“ Bereits in der Bundestagsanhörung sei zutage gekommen, daß nach der Einführung keine Institution auf die Anwendung des Ausweises und die Möglichkeit der Registrierungen verzichten werden: Kaufhäuser, die über ihre Kundenstruktur Daten erwünschen; Behörden, die aus Automationsgründen entsprechende Informationen speichern; Kontrollstellen, die zur Verbrechensbekämpfung überall installiert werden können.“Innerhalb kurzer Zeit würden Bewegungsdiagramme in den Computern entstehen“, warnte Ströbele. Er forderte auf, „den maschinenlesbaren Personalausweis nicht“ und noch vor der Ablauffrist der gültigen Ausweispapiere einen neuen Personalausweis zu beantragen. Sein weiterer Tip: „Falls man es vergessen sollte, seinen Ausweis rechtzeitig zu verlieren oder zu waschen“, so der Parlamentarier, sollte sich Mann und Frau provisorische Ausweispapiere ausstellen lassen und nach Eintreffen der amtlichen Computerkarte diese unverzüglich wieder verlieren. Kai von Appen

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