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Im Prinzip nicht, aber...

■ Abschiebungen werden fast in jedem Bundesland anders gehandhabt

Eigentlich sollte eine Innenministerkonferenz (IMK) am 3. Oktober letzten Jahres eine Klärung bringen: Werden abgelehnte Asylbewerber in Krisengebiete abgeschoben oder nicht? Am Ende einer langen und kontroversen Debatte wurde abgestimmt und die Mehrheit der CDU– Länder setzte die Formel durch: Im Prinzip ja, allerdings solle im Einzelfall genau geprüft werden. Dieser Beschluß stellte sich binnen kurzem als Leerformel heraus, die noch nicht einmal in der CDU zu einer einheitlichen Regelung führte. Die Unstimmigkeiten beginnen bei der Definition von „Krisengebiet“ und enden in unterschiedlichen Kriterienkatalogen für die Einzelfallprüfung. Die SPD–Länder distanzierten sich bereits drei Tage nach der IMK in einer gemeinsamen Erklärung von dem Eindruck, sie hätten Abschiebungen in Krisengebieten zugestimmt. Stattdessen machten sie aus dem „im Grundsatz ja“ ein „im Prinzip nicht“. Kategorisch hält sich zur Zeit aber nur Hessen und Bremen daran, die anderen SPD–Länder schieben zumindestens auch Straftäter ab. Unter Federführung Hessens soll in den nächsten Monaten über Anhörungen von Flüchtlingsorganisationen die Situation für den Libanon, Sri Lanka und Iran geklärt werden. Die CDU–Länder unterscheiden sich bislang vor allem in der Intensität, mit der Abschiebungen im Einzelfall versucht werden. Während Berlin unumstritten führend ist, hat Baden–Württemberg z.B. seinen Abschiebestopp in den Libanon zu Beginn des Jahres aufgehoben und bereitet nun Abschiebungen vor. Ähnlich ist die Situation in Bayern und Niedersachsen, die sich bislang auf Straftäter beschränken. jg

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